NIS2: Was Sie wissen müssen!
In einer zunehmend vernetzten Welt gewinnt die Cybersicherheit für Unternehmen und Organisationen an zentraler Bedeutung. Die Europäische Union hat mit der neuen NIS2-Richtlinie einen entscheidenden Schritt unternommen, um den Schutz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Doch was bedeutet NIS2 für Ihr Unternehmen, und wie können Sie jetzt die Weichen für eine sichere Zukunft stellen?
Wer muss handeln?
1. Kriterium: Unternehmensgröße
Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von über 10 Mio. Euro fallen unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie, wenn auch das zweite Kriterium erfüllt ist.
Die Regelung betrifft alle in Kriterium zwei genannten Branchen, die den oben genannten Schwellwert überschreiten.
2. Kriterium: Unternehmenssektor
Der Unternehmenssektor ist das zweite ausschlaggebende Kriterium, zusätzlich zu der Unternehmensgröße:
- Energie
- Transport
- Bankwesen und Finanzmärkte
- Gesundheit
- Trinkwasser und Abwasser
- Digitale Infrastruktur
- ICT Service Management im B2B
- Post und Kurier
- Öffentliche Verwaltung
Sind beide Kriterien erfüllt, fällt eine Einrichtung unter die NIS2-Richtlinie.
Sonderfälle unabhängig von der Unternehmensgröße:
- Digitale Infrastruktur
- Öffentliche Verwaltung
- Kritische Einrichtungen
- Bisher betroffene Einrichtungen